5 Welche Folgen hat die Scheidung/Trennung?
5.1. Wie ist das Vermögen aufzuteilen?
Beide Ehegatten können nach Beendigung der Ehe (im Fall einer Scheidung) und während der Ehe das Gericht um Auseinandersetzung des Vermögens bitten. Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, Vereinbarungen über die Auseinandersetzung des Gesamtguts zu treffen. Falls keine Einigkeit über die Auseinandersetzung besteht, entscheidet das Gericht nach Maßgabe der einschlägigen Zivilprozessvorschriften. Auf die Ehegatten entfallen gleiche Anteile am Gesamtgut, sofern sie nichts anderes vereinbart haben. Die Aufteilung unbeweglichen Vermögens, das Teil des Gesamtguts ist, kann entweder durch gleiche Verteilung auf beide Ehegatten (sofern mehrere Immobilien vorhanden sind) oder durch Realteilung eines Grundstücks, Verkauf einer Immobilie und Aufteilung des Erlöses, Ausgleichszahlung oder Einräumung eines Wohnrechts erfolgen. Bewegliches Vermögen, das Teil des Gesamtgutes ist, kann entweder zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten aufgeteilt werden (sofern mehrere Vermögensgegenstände vorhanden sind) oder es erfolgt ein Verkauf mit anschließender Aufteilung des Erlöses, die Leistung einer Ausgleichszahlung oder eine Teilung der beweglichen Sache.
5.2. Wer haftet nach der Scheidung/Trennung für bestehende Schulden?
Für die Haftung der Ehegatten für bestehende Verbindlichkeiten gelten auch nach der Scheidung dieselben Vorschriften wie unter 2.6. beschrieben.