5 Welche Folgen hat die Scheidung/Trennung?
5.1. Wie ist das Vermögen aufzuteilen?
Dies hängt vom gewählten ehelichen Güterstand ab. Falls die Ehescheidung/Trennung strittig ist, entscheidet das Gericht, wie das Vermögen aufzuteilen ist. Ansonsten entscheiden die Ehegatten vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung selbst. Artikel 1333 des Zivilgesetzbuchs bestimmt, dass das gemeinschaftliche Vermögen durch Zuweisung jeweils einer Hälfte desselben an jeden Ehegatten aufzuteilen ist.
5.2. Wer haftet nach der Scheidung/Trennung für bestehende Schulden?
Dies hängt vom gewählten Güterstand. Falls die Ehescheidung/Trennung strittig ist, entscheidet das Gericht, wie das Vermögen aufzuteilen ist. Ansonsten entscheiden die Ehegatten vorbehaltlich einer gerichtlichen Genehmigung selbst. Artikel 1333 des Zivilgesetzbuches bestimmt, dass bei einer Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens jedem Ehegatten die Hälfte der Verbindlichkeiten des gemeinschaftlichen Vermögens zugewiesen wird.
5.3. Hat ein Ehegatte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung?
Beim Güterstand der Gütergemeinschaft muss jeder Ehegatte, der gemeinschaftliches Vermögen zur Befriedigung seiner eigenen Verbindlichkeiten aufgewendet hat, dies dem Gesamtgut erstatten (Art. 1331 Abs. 1 CC). Falls das persönliche Vermögen eines Ehegatten dafür aufgewendet wurde, eine gemeinschaftliche Schuld zu befriedigen oder eine Investition in das Gesamtgut zu tätigen, hat er Anspruch auf Erstattung (Art. 1331 Abs. 2 CC). Diese Erstattung muss in Geld erfolgen (Art. 1331 Abs. 3 CC).