6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?

Dies hängt davon ab, ob der Verstorbene Ehegatte ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Es steht den Ehegatten frei, sich gegenseitig testamentarisch als Universalerbe des gesamten Nachlasses zu bestimmen. In diesem Fall können die Nachkommen des verstorbenen Ehegatten den Pflichtteil fordern (obwohl dieser nur in den seltensten Fällen eingefordert wird). Verstirbt der Ehegatte, ohne ein Testament zu hinterlassen, erhalten die Kinder (oder deren Nachkommen, falls sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehegattens bereits verstorben sind) die Hälfte des Nachlasses, während die andere Hälfte auf den überlebenden Ehegatten übergeht (Art. 808 Abs. 1 CC). Der überlebende Ehegatte hat außerdem das Recht, weiterhin in seiner Hauptwohnung wohnen zu bleiben (Art. 633 CC). Falls der Verstorbene keine Kinder oder andere Nachkommen hinterlässt, ist der überlebende Ehegatte der Alleinerbe (Art. 810 CC).