4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
Ein Ehevertrag muss spätestens 15 Tage nach seinem Abschluss durch den Notar registriert werden.
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
Es existiert nur ein Register: das öffentliche Register, das vom Justizministerium geführt wird.
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
Die folgenden Informationen müssen registriert werden: die Tatsache, dass ein Ehevertrag geschlossen wurde, das Datum der Urkunde, Angaben zu den Vertragsparteien und die Art des gewählten ehelichen Güterstandes.
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Die Registerinformationen sind für jedermann zugänglich. Hierfür ist ein einfacher schriftlicher Antrag an das Register zu stellen. Innerhalb von 10 Tagen ab Antragstellung erhält man eine Antwort. Notare können online auf das Register zugreifen und eine sofortige Auskunft erhalten.
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Die bedeutsamste Rechtsfolge der Registrierung ist, dass bei Dritten (insbesondere Gläubigern) die Kenntnis von der Existenz des Ehevertrags fingiert wird.