9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?
Außerhalb des Anwendungsbereichs der EU-Verordnung 2201/2003 sind maltesische Gerichte in Ehescheidungsverfahren zuständig, wenn zumindest einer der Ehegatten am Tag der Antragstellung auf Ehescheidung beim zuständigen Zivilgericht seinen Wohnsitz in Malta hatte oder wenn zumindest einer der Ehegatten für einen Zeitraum von einem Jahr unmittelbar vor Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Malta hatte.