9 Welche Behörde ist im Falle von Streitigkeiten und in anderen Angelegenheiten zuständig?

Nach der estnischen Zivilprozessordnung (ZPO) sind die estnischen Gerichte zuständig, wenn sie über eine Sache nach den Bestimmungen über den Gerichtsstand oder aufgrund einer Gerichtsstandsvereinbarung entscheiden können, es sei denn, dass in den Gesetzen oder in internationalen Verträgen etwas anderes geregelt ist. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen können die Parteien eine Gerichtsstandsvereinbarung treffen. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann die Vereinbarung beinhalten, einen Streit vor einem bestimmten Gericht zu regeln.

Bei Rechtsfragen bezüglich der vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten kann man sich an einen Notar wenden.