6 Welche Folgen hat der Tod eines der Ehegatten?
Wenn während der Ehe die gesetzliche Gütertrennung galt, bleibt diese auch bei Tod eines Ehegatten bestehen. Dem überlebenden Ehegatten stehen das gesetzliche Erbrecht und der Anspruch auf das gesetzliche Vorausvermächtnis zu, das den Hausrat und das Recht, weiterhin in der Ehewohnung zu wohnen, umfasst (§ 758 ABGB).
Haben die Ehegatten eine Gütergemeinschaft unter Lebenden vereinbart, werden vom Gemeinschaftsgut zunächst bestehende Schulden abgezogen und dieses daraufhin nach der vereinbarten Quote bzw. im Zweifel zur Hälfte geteilt. Der überlebende Ehegatte erhält die eine Hälfte, die andere fällt in den Nachlass des verstorbenen Ehegatten.
Die Folgen bei Tod eines Ehegatten bei einer Gütergemeinschaft auf den Todesfall sind unter 3.1. dargestellt.