8 Was sieht das Recht für registrierte und nicht-registrierte Partnerschaften vor?

Der Güterstand der Gütergemeinschaft gilt ebenfalls für eingetragene Lebenspartnerschaften, es sei denn die Partner schließen eine Güterstandsvereinbarung (wobei sie sich, wie im Fall der Eheschließung, ebenfalls für den Güterstand der Gütertrennung entscheiden können). Das Gesetz 76/2016 gilt ebenfalls für eingetragene Partnerschaften, einschließlich der Bestimmungen über die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil, die Erbunwürdigkeit, Erbauseinandersetzung und Erbverträge zwischen Familienmitgliedern. Gemäß Absatz 21 (Gesetz 76/2016) gelten die Artikel über die gesetzliche Erbfolge, den Pflichtteil und die Erbunwürdigkeit ebenfalls für die Partner eingetragener Partnerschaften.