8 Was sieht das Recht für registrierte und nicht-registrierte Partnerschaften vor?
Das Vorgenannte gilt entsprechend für eingetragene Partner1 (siehe Artikel 1:80a – 1:80g BW). Die Regelungen des internationalen Privatrechts unterscheiden sich in diesem Punkt erheblich. Siehe dazu
1 In den Niederlanden können Personen gleichen und unterschiedlichen Geschlechts eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft eingehen.
Artikel 10:70 – 10:85 BW. Das BW trifft keine Regelungen für nichteingetragene Lebenspartner. Lebenspartner können jedoch in einem Lebensgemeinschaftsvertrag Vereinbarungen treffen. Dies erfolgt gewöhnlich in Form einer öffentlichen Urkunde. Lebenspartner treffen auch oft wechselseitige testamentarische Verfügungen zugunsten des jeweils anderen.