8 Was sieht das Recht für registrierte und nicht-registrierte Partnerschaften vor?
In Zypern gibt es kein Gesetz über nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das zyprische Familienrecht bezieht sich ausschließlich auf verheiratete Paare. Es gibt derzeit keinerlei Vorschriften bezüglich des gemeinsamen Vermögens von Personen, die nicht verheiratet sind. Es wird jedoch anerkannt, dass das Billigkeitsrecht (Law of Equity) betreffend sogenannte „fingierte Treuhandverhältnisse“ (Constructive Trusts) auch bei unverheirateten Partnern Anwendung finden kann. Ein Partner kann daher anspruchsberechtigt sein, wenn nachgewiesen werden kann, dass in Bezug auf einen Vermögenswert eine gemeinsame Absicht bestand und der Partner nachweisen kann, dass er gemäß den für solche Treuhandverhältnisse geltenden allgemeinen Grundsätzen Begünstigter eines solchen Vermögenswertes gewesen ist.