4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?
Verträge über den ehelichen Güterstand und das Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft werden in Belgien im zentralen Ehevertragsregister, einer gesetzlich vorgeschriebenen nationalen Datenbank, gespeichert. Dieses elektronische Register wird von der belgischen Notarkammer (Royal Federation of Belgian Notaries) geführt.
4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?
Sämtliche seit dem 1. September 2011 geschlossenen Eheverträge und vorgenommenen Änderungen (Änderung oder Wechsel des Güterstands) sowie Vereinbarungen über das Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft, die nach dem 1. September 2015 eingegangen und vor einem belgischen Notar errichtet wurden, werden in das zentrale Register eingetragen. Eingetragen wurden außerdem sämtliche Eheverträge, die zwischen dem 1. September 1981 und dem 1. September 2011 geschlossen wurden, sofern beide Partner noch am Leben waren. Schließlich sind auch Gerichtsentscheidungen, die eine Änderung der bestehenden Güterstandsvereinbarung oder der Vereinbarung über das Zusammenleben in eheähnlicher Gemeinschaft vorsehen, Gegenstand der Eintragungen. Es werden nicht die Rechtsakte selbst, sondern nur Metadaten in das Register eingetragen. So sind im Register zum Beispiel das Datum des Ehevertrags oder der Änderungsurkunde der beteiligten Personen sowie der gewählte Güterstand verzeichnet. Persönliche Daten der Parteien sowie die Daten des Amtsträgers, der die öffentliche Urkunde errichtet hat oder sie aufbewahrt, sind ebenfalls eingetragen. Die Urkunde und ihr tatsächlicher Inhalt bleiben auf diese Weise vertraulich.
4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?
Notare, Diplomaten mit notariellen Befugnissen, Gerichtsvollzieher und Registerbeamte der Gerichte können das Register einsehen. Sonstigen Behörden kann ebenfalls Zugang gewährt werden, jedoch nur insoweit als die Registereinsicht für die Erbringung einer bestimmten öffentlichen Dienstleistung erforderlich ist. Die Vertragsparteien erhalten ebenfalls Zugang zu den sie betreffenden Angaben. Dritte müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen und den Registerzugang bei der belgischen Notarkammer beantragen.
4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?
Durch die Eintragung in das Zentrale Register der Eheverträge kann der Ehevertrag Dritten entgegengehalten werden.