4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?

4.1. Gibt es ein oder mehrere Güterstandsregister? Wo?

Das eheliche Güterstandsregister wird von der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts geführt. Eheverträge müssen bei dem Gericht registriert werden, das an dem Ort, an dem die Ehe geschlossen wird, örtlich zuständig ist. Falls die Ehe außerhalb der Niederlande geschlossen wird, muss der Ehevertrag bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Den Haag registriert werden.

4.2. Welche Dokumente werden registriert? Welche Informationen werden registriert?

Eine Abschrift der Urkunde, die den Ehevertrag enthält, wird in dem Register hinterlegt.

4.3. Wer hat Zugang zu den Informationen im Register und auf welche Weise?

Jede Person kann auf das Register zugreifen und gegen Bezahlung eine Abschrift des Ehevertrages erhalten.

4.4. Was sind die rechtlichen Folgen der Registrierung?

Ein Vertrag, der während der Ehe geschlossen wird, kann gutgläubigen Dritten 14 Tage nach Aufnahme des Vertrages im Register entgegengehalten werden (siehe Art. 1:120 BW). Voreheliche Vereinbarungen, die vor der Eheschließung getroffen und im Register eingetragen wurden, können Dritten ab dem Tag der Eheschließung entgegengehalten werden.