4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
Es gibt in Polen kein besonderes Register für Eheverträge.
Unter dem Gesetz über nationale Gerichtsregister wird ein Unternehmerverzeichnis geführt. Das Gericht erlaubt die Erfassung von Informationen über den ehelichen Güterstand von Personen, die in dem Verzeichnis als Unternehmer oder als Partner in Handelsgesellschaften geführt werden. Die in dem Verzeichnis enthaltenen Angaben sind öffentlich. In diesem Fall wird daher das Erfordernis der Benachrichtigung einer Vertragspartei über den Abschluss eines Ehevertrages durch eine Mitteilung über den ehelichen Güterstand an das vorgenannte Verzeichnis erfüllt (siehe Punkt 3.1.).