4 Kann oder muss der Güterstand registriert werden?
In der Slowakei gibt es kein spezifisches Register für Eheverträge. Vereinbarungen in Form öffentlicher Urkunden werden im Zentralen Register für Notarielle Urkunden erfasst, das von der Notarkammer der Slowakischen Republik geführt wird. Der Empfänger/Besitzer einer öffentlichen Urkunde kann auf der Webseite der Notarkammer prüfen, ob diese in der Slowakischen Republik errichtet wurde, und den Namen des beurkundenden Notars erfahren. Die Inhalte der öffentlichen Urkunde sind nicht abrufbar.