1 Welches Recht ist anwendbar?
1.1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt sich das anwendbare Recht? Welche internationalen Abkommen sind im Verhältnis zu bestimmten Staaten zu beachten?
Die Rechts- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten unterliegen dem Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten haben. Falls die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, unterstehen diese Verhältnisse dem slowakischen Recht. Eheverträge unterliegen dem Recht, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Vermögensverhältnisse der Ehegatten anwendbar ist (§ 21 Zákona o medzinárodnom práve súkromnom a procesnom (ZMPS) – Gesetz über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht).
1.2. Können die Ehegatten das anwendbare Recht wählen? Wenn ja, welchen Grundsätzen unterliegt die Rechtswahl (z.B. wählbare Rechtsordnungen, Formalerfordernisse, Rückwirkung)?
Eine Rechtswahl ist in der Slowakei nicht möglich.