1 Welches Recht ist anwendbar?
1.1. Welches Recht ist auf das Vermögen der Ehegatten anwendbar? Nach welchen Kriterien bestimmt sich das anwendbare Recht? Welche internationalen Abkommen sind im Verhältnis zu bestimmten Staaten zu beachten?
Sofern irische Gerichte für Streitigkeiten im Zusammenhang mit ehelichem Vermögen zuständig sind, wenden diese stets die lex fori, also irisches Recht, an. Falls jedoch aufgrund eines Urteils über die gerichtliche Trennung einer Ehe oder eine Scheidung, das in einem anderen Land ergangen ist, ein Antrag auf finanzielle Versorgung und Vermögensaufteilung gestellt wird, müssen die irischen Gerichte bei ihrem Urteil die Ansprüche der Parteien auf finanzielle Versorgung und Vermögensaufteilung gemäß dem Recht des entsprechenden Landes berücksichtigen.
1.2. Können die Ehegatten das anwendbare Recht wählen? Wenn ja, welchen Grundsätzen unterliegt die Rechtswahl (z.B. wählbare Rechtsordnungen, Formalerfordernisse, Rückwirkung)?
Nein, die Ehegatten können das anwendbare Recht nicht selbst wählen.